Mieterhöhung nach Vergleichsmiete oder Mietspiegel

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Mieterhöhung nach Vergleichsmieten / Mietspiegel
Anlageblatt: DIN A 4, 3-fach
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Beschreibung

Bei einem Mietverhältnis über nicht preisgebundenen Wohnraum kann der Vermieter – wenn mindestens drei höhere Vergleichsmieten vorliegen oder ein Mietspiegel existiert – eine Erhöhung der Miete verlangen, jedoch bis zu max. 20%.
Empfehlung an unsere Mitglieder: bitte wenden Sie sich in diesem Fall zuerst an uns!